ICH BIN WAHLTHERAPEUTIN!
Die Abrechnung erfolgt am Ende der Behandlungsserie. Sie erhalten eine Rechnung über die erhaltene Therapie –
zusammen mit dem Verordnungsschein und einem Erlagschein – bitte zeitnah einzahlen.
RÜCKVERGÜTUNG – erhalten Sie je nach Versicherung:
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SOZIALVERSICHERUNG:
Sie reichen Ihre bezahlte Rechnung (im Original), zusammen mit dem Verordnungsschein und dem Zahlungsbeleg bei Ihrer Krankenkasse ein und bekommen einen Teil der
Rechnung rückerstattet. Die Höhe der Rückvergütung hängt von den Positionen am Verordungsschein und dem Therapie-Tarif ab. Gerne gebe ich Ihnen über die Höhe der Rückerstattung VOR Therapiebeginn Bescheid.
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ZUSATZVERSICHERUNG:
Bitte beachten Sie die Leistungen Ihrer privaten Krankenversicherung. In vielen Fällen wird der verbleibende Selbstbehalt rückvergütet. Fragen Sie dazu Ihren Versicherungsfachmann.
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oder als PRIVATLEISTUNG:
Die
angebotenen ganzheitlichen Therapien und Anwendungen können natürlich auch zur Gesunderhaltung bzw. als Vorbeugung in Anspruch genommen werden. Dafür ist keine ärztliche Verordnung
notwendig. In dieser Form übernimmt die Krankenkasse jedoch keine Kosten. Sie sind somit eine Investition in Ihre Gesundheit und Ihr Wohlbefinden.